Ausschankgenehmigung: Kosten, Antrag & Fallstricke
Eine fehlende Ausschankgenehmigung kostet keine 100 Euro.
Sie kostet 4 bis 12 Wochen Verzögerung.
Bei einer Bar mit 8.000 Euro Monatsumsatz sind das bis zu 24.000 Euro – die einfach weg sind. Nicht wegen eines schlechten Konzepts. Nicht wegen falscher Preise. Wegen eines bürokratischen Engpasses den du mit der richtigen Vorbereitung vollständig vermeidest.
Dieser Artikel zeigt dir was die Ausschankgenehmigung ist, wer sie braucht, wie du sie beantragst, was sie wirklich kostet – und welchen Fehler ich in fast jedem meiner Erstgespräche höre.
| Was | Antwort |
|---|---|
| Wer braucht sie? | Jeder der Alkohol an Gäste ausschenkt – in den meisten Bundesländern |
| Wie lange dauert es? | 4–12 Wochen bei vollständigen Unterlagen |
| Was kostet sie? | 50–500 EUR Verwaltungsgebühr (bundeslandabhängig) |
| Wo beantragen? | Ordnungsamt / Gewerbeamt deiner Gemeinde |
| Was brauche ich? | IHK-Unterrichtungsnachweis, Führungszeugnis, Grundriss, Gewerbeanmeldung |
Was ist eine Ausschankgenehmigung – und wer braucht sie?
Kurze Antwort: Die Ausschankgenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, alkoholische Getränke öffentlich an Gäste auszuschenken. Sie ist in den meisten Bundesländern Pflicht – für Restaurants, Bars, Kneipen und jedes Café mit Weinkarte.
Der Begriff „Ausschankgenehmigung“ klingt eindeutig. Er ist es nicht.
Im deutschen Recht gibt es keine offizielle Bezeichnung „Ausschankgenehmigung“. Was gemeint ist: die behördliche Erlaubnis, alkoholische Getränke an Gäste auszuschenken. Je nach Bundesland heißt das „Gaststättenerlaubnis“, „Konzession“ oder „Schankerlaubnis“ – im Alltag werden diese Begriffe synonym verwendet.
Wer braucht sie?
Wenn du alkoholische Getränke – Bier, Wein, Sekt, Cocktails – öffentlich an Gäste ausschenken willst, brauchst du in fast allen Bundesländern eine Erlaubnis. Die Ausnahmen:
- Du schenkst ausschließlich alkoholfreie Getränke aus
- Kantine nur für eigene Betriebsmitarbeiter
- Reines Catering ohne Vor-Ort-Verzehr
- Unentgeltliche Kostproben
Ein klassisches Restaurant, eine Bar, eine Kneipe, ein Café mit Bierkarte – alle erlaubnispflichtig.
Das Gaststättengesetz ist seit 2006 Ländersache
Das Bundesgaststättengesetz (GastG) wurde 2005 reformiert. 2006 trat die Föderalismusreform in Kraft – seither ist das Gaststättenrecht Ländersache. Es gibt keinen einheitlichen Antrag und keine einheitlichen Gebühren in Deutschland.
| Verfahren | Bundesländer |
|---|---|
| Erlaubnispflicht (volle Prüfung) | Bayern, Berlin, Hamburg, NRW, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern |
| Anzeigeverfahren (weniger Hürden) | Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Saarland |
| Vereinfacht seit 1.1.2026 | Baden-Württemberg: Erlaubnispflicht ersetzt durch reines Anzeigeverfahren |
Bevor du irgendetwas beantragst: Ruf beim Ordnungsamt deiner Gemeinde an und frag nach dem Verfahren in deinem Bundesland. Das kostet 10 Minuten und spart Wochen.
Gaststättenerlaubnis vs. Ausschankgenehmigung: Was ist was?
Kurze Antwort: Die Gaststättenerlaubnis ist der offizielle Rechtsbegriff. „Ausschankgenehmigung“ ist umgangssprachlich und meint in der Praxis dasselbe – beim Ordnungsamt arbeitest du immer mit dem Begriff „Gaststättenerlaubnis“ oder „Konzession“.
In der Praxis werden beide Begriffe gleichgesetzt. Rechtlich ist die Unterscheidung relevant.
Die Gaststättenerlaubnis (auch „Konzession“) ist die umfassende Betriebserlaubnis für ein Gaststättengewerbe. Sie umfasst:
- Das Recht, Speisen und Getränke an Gäste zu verkaufen
- Das Recht, Alkohol auszuschenken
- Je nach Konzept: Sperrzeitenregelungen, Lärmschutzauflagen, Kapazitätsbeschränkungen
Die „Ausschankgenehmigung“ ist umgangssprachlich meist gemeint als das Recht, Alkohol ausschenken zu dürfen – also ein Teil der Gaststättenerlaubnis oder die spezifische Genehmigung für den Alkohol-Ausschank.
Wer eine Bar eröffnet und fragt: „Brauche ich eine Ausschankgenehmigung?“ – meint fast immer: Brauche ich eine Gaststättenerlaubnis, und wie komme ich daran?
Vorläufige vs. endgültige Erlaubnis
Wer einen festen Eröffnungstermin hat und die vollständige Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, kann in vielen Bundesländern eine vorläufige Gaststättenerlaubnis nach §11 GastG beantragen. Befristet auf 3 Monate, ermöglicht sie die Eröffnung während die endgültige Prüfung noch läuft.
Wichtig: Die vorläufige Erlaubnis ist kein Schlupfloch. Sie wird nur erteilt, wenn kein dringender Versagungsgrund vorliegt und alle formalen Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
Ausschankgenehmigung beantragen: Schritt für Schritt
Kurze Antwort: Zuständige Behörde ist das Ordnungsamt deiner Gemeinde. Antrag mindestens 3 Monate vor Eröffnung einreichen – vollständig, sonst beginnt die Frist neu.
Das ist der Teil an dem die meisten Gastronomen Zeit verlieren. Nicht weil der Prozess unüberwindbar wäre – sondern weil sie zu spät anfangen, die falsche Behörde kontaktieren oder unvollständige Unterlagen einreichen.
Schritt 1: Zuständige Behörde identifizieren
Erste Anlaufstelle: Das Ordnungsamt oder Gewerbeamt deiner Gemeinde. In größeren Städten gibt es oft ein zentrales Genehmigungsbüro für Konzessionen.
Ein kurzer Anruf klärt:
- Welches Verfahren gilt in deinem Bundesland?
- Welche Unterlagen brauchst du konkret für dein Konzept?
- Wie lange ist die aktuelle Bearbeitungszeit?
Nicht googeln und hoffen. Anrufen.
Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen
Diese Unterlagen brauchst du in der Regel:
- Ausgefülltes Antragsformular (vom Ordnungsamt – direkt anfragen oder online herunterladen)
- Kopie der Gewerbeanmeldung nach §14 GewO
- Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt, 13 EUR, 1–2 Wochen Vorlaufzeit)
- Gewerbezentralregisterauszug (Bundeszentralregister, 13 EUR)
- IHK-Unterrichtungsnachweis (falls keine gastronomische Berufsausbildung, 72–100 EUR)
- Grundriss der Räumlichkeiten (maßstabsgetreu, mit Sitzplatzzahl)
- Mietvertrag oder Eigentumsnachweis für die Räumlichkeiten
Je nach Bundesland und Konzept kommen hinzu:
- HACCP-Nachweis / Hygienekonzept
- Brandschutznachweise (besonders bei Nachtbetrieb oder Kapazität über 100 Personen)
- Lärmschutzkonzept (Außenbewirtschaftung, Livemusik)
Zum Thema Gewerbeanmeldung – den Pflichtschritt vor der Gaststättenerlaubnis – erkläre ich den vollständigen Ablauf im Artikel Gastronomie Gewerbe anmelden.
Schritt 3: Antrag einreichen
Antrag und alle Unterlagen vollständig beim Ordnungsamt einreichen – persönlich oder postalisch, je nach Gemeinde.
Die wichtigste Regel: Unvollständige Anträge starten die Frist nicht. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, beginnt die Bearbeitung.
Das ist der Fehler den ich in fast jedem meiner Erstgespräche höre – und der die Bearbeitung um Wochen verlängert. Ein Gastronom reicht den Antrag ein, ein Dokument fehlt, die Behörde schickt eine Nachforderung – und die Uhr fängt wieder bei null an. Er steht in keinem IHK-Merkblatt, dieser Fehler. Aber er kostet immer.
Ruf vor dem Einreichen beim Ordnungsamt an und lass die Vollständigkeit bestätigen.
Schritt 4: Bearbeitung abwarten
Realistische Bearbeitungszeit:
- Einfache Fälle, vollständige Unterlagen: 4–6 Wochen
- Komplexere Konzepte (Nachtbetrieb, besondere Auflagen): 8–12 Wochen
- Großstädte mit hohem Aufkommen: bis zu 16 Wochen
Beantrage die Erlaubnis deshalb mindestens 3 Monate vor dem geplanten Eröffnungstermin – nicht einen Monat vorher.
Schritt 5: Erlaubnis erhalten und in Betrieb gehen
Die Gaststättenerlaubnis ist personengebunden und standortgebunden. Sie gilt für dich als Betreiber an diesem konkreten Standort. Ein zweites Lokal – auch in derselben Stadt – braucht eine neue Erlaubnis.
Wichtig bei Betriebsübernahmen: In vielen Bundesländern erlischt eine bestehende Erlaubnis, wenn ein Betrieb länger als ein Jahr geschlossen war. Wer einen solchen Standort übernimmt, braucht eine vollständig neue Erlaubnis – keine Ausnahme, keine Verkürzung des Verfahrens.
Was kostet eine Ausschankgenehmigung? Gebühren + versteckte Kosten
Kurze Antwort: Die Verwaltungsgebühr liegt bei 50–500 EUR je nach Bundesland. Dazu kommen IHK-Unterrichtungsnachweis, Führungszeugnis und eventuelle Gutachten. Die wirklich teuren Kosten entstehen durch Verzögerungen.
Verwaltungsgebühren nach Bundesland (Richtwerte 2026)
| Bundesland | Gebühr (ca.) |
|---|---|
| Bayern | 200–500 EUR |
| NRW | 150–400 EUR |
| Berlin | 180–450 EUR |
| Hamburg | 200–400 EUR |
| Baden-Württemberg (seit 2026: Anzeigeverfahren) | 50–100 EUR |
| Sachsen / Thüringen | 50–200 EUR |
| Hessen (Anzeigeverfahren) | ab 51 EUR |
| Niedersachsen | 36–280 EUR |
| Schleswig-Holstein | 400 EUR |
| Bremen | 128–500 EUR |
Das sind die reinen Verwaltungsgebühren. Was zusätzlich kommt:
| Zusatzkosten | Betrag |
|---|---|
| Führungszeugnis | 13 EUR |
| Gewerbezentralregisterauszug | 13 EUR |
| IHK-Unterrichtungsnachweis | 72–100 EUR |
| Gesundheitsbelehrung §43 IfSG | 20–40 EUR je Person |
| Eventuelle Gutachten (Brandschutz, Lärm) | 300–2.000 EUR |
Gesamtkosten der Genehmigung: In einfachen Fällen 250–650 EUR. Bei Nachtbetrieb, Außengastronomie und erforderlichen Gutachten: 800–3.000 EUR.
Die unsichtbaren Kosten: Verzögerungsrechnung
Das ist die Zahl die niemand aufschreibt – aber sie ist die entscheidende.
Kurze Rechnung gefällig?
Ein Gastronom in einer Großstadt will eine Bar eröffnen. Monatsumsatz-Erwartung: 8.000 EUR. Die Gaststättenerlaubnis fehlt noch – 6 Wochen Verzögerung.
In diesen 6 Wochen:
- Miete: 1.500–3.000 EUR
- Personal das schon eingestellt war: 4.000–6.000 EUR
- Laufende Fixkosten ohne Umsatz: 1.000–2.000 EUR
6 Wochen Verzögerung = 6.500–11.000 EUR Verlust. Bei einem Betrieb der noch keinen einzigen Euro Umsatz gemacht hat.
Ich habe das in 25 Jahren mit hunderten Gastronomen erlebt. Die teuersten Fehler passierten nie auf der Karte oder im Service. Sie passierten in der Planungsphase – Wochen vor der Eröffnung.
Voraussetzungen: Was du mitbringen musst
Kurze Antwort: Persönliche Zuverlässigkeit (nachgewiesen durch Führungszeugnis), Sachkunde (IHK-Unterrichtungsnachweis oder abgeschlossene Berufsausbildung) und geeignete Räumlichkeiten.
Nicht jeder darf eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Das Ordnungsamt prüft:
1. Persönliche Zuverlässigkeit
Du darfst nicht in einschlägigen Bereichen vorbestraft sein – das betrifft Betrug, Diebstahl, Verstöße gegen das Gaststättenrecht, schwerwiegende Steuerdelikte. Das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug belegen das.
2. Sachkundenachweis / IHK-Unterrichtungsnachweis
Befreit sind: Köche, Restaurantfachleute, Fachkräfte im Gastgewerbe, Bäcker, Fleischer – wer eine abgeschlossene gastronomische oder lebensmittelnahe Berufsausbildung nachweisen kann.
Brauchen ihn: Alle anderen – auch wenn du jahrelange Praxiserfahrung hast aber keine abgeschlossene Ausbildung.
Der IHK-Unterrichtungsnachweis ist eine Tagesveranstaltung (4–5 Stunden). Kosten: 72–100 EUR je nach IHK. Bundesweit gültig und unbefristet. Themen: Lebensmittelrecht, Infektionsschutz, Hygiene, Jugendschutz, Grundlagen der Gaststättenführung.
3. Geeignete Räumlichkeiten
Das Ordnungsamt prüft:
- Ausreichende sanitäre Anlagen (Gäste-Toiletten, Handwaschbecken)
- Funktionierende Belüftung
- Brandsicherheit – besonders bei Nachtbetrieb oder großer Kapazität
- Nichtraucherschutz gemäß Landesgesetz
4. HACCP-Konzept / Hygienenachweis
Ein funktionierendes HACCP-Konzept ist Pflicht – das Gesundheitsamt wird es bei der ersten Begehung prüfen. Eine Vorlage und alles was du wissen musst, erkläre ich in meinem Artikel über Hygiene in der Gastronomie.
5. Baurechtliche Unbedenklichkeit
Wenn du Räume umgebaut hast oder die Nutzung geändert wurde, brauchst du eine baurechtliche Genehmigung beim Bauaufsichtsamt – das ist unabhängig von der Gaststättenerlaubnis ein eigener Prozess.
Mein dringendster Rat: Klär die baurechtliche Situation, bevor du den Mietvertrag unterschreibst. Nicht danach. Nicht parallel zum Umbau. Vorher.
Ich habe Gastronomen begleitet die langfristige Mietverträge unterschrieben haben und dann festgestellt haben, dass die Nutzungsänderung nicht genehmigungsfähig war. Das kostet nicht nur Geld – es kostet den Traum.
Typische Fehler die Gastronomen Zeit und Geld kosten
In 25 Jahren habe ich Eröffnungen begleitet die wie geplant liefen. Und Eröffnungen die teuer hätten vermieden werden können. Die Fehler wiederholen sich. Immer wieder.
Wer eine Bar oder ein Lokal mit Nachtbetrieb eröffnet, braucht oft nicht eine, sondern zwei separate Genehmigungen – welche das ist, erkläre ich in Fehler 4.
Fehler 1: Den Antrag zu spät stellen
Das ist der häufigste. Eröffnung in 6 Wochen, Antrag noch nicht gestellt.
Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen. Bei Großstädten mit hohem Aufkommen: bis zu 16 Wochen.
Was es kostet: Im besten Fall eine Verschiebung um 4–6 Wochen. Im schlechtesten Fall: Miete, Personal und Marketingkosten laufen – die Einnahmen nicht.
Korrektur: Gaststättenerlaubnis mindestens 3 Monate vor dem Eröffnungstermin beantragen. Bei Nachtbetrieb oder besonderen Auflagen: 4–5 Monate.
Fehler 2: Unvollständige Unterlagen einreichen
Das Ordnungsamt ist keine Unternehmensberatung. Es prüft, was du einreichst – und schickt dir zurück was fehlt. Danach beginnt die Frist neu.
Dieser Fehler kostet im Schnitt 2–4 Wochen.
Korrektur: Ruf vor dem Einreichen beim Ordnungsamt an. Lass dir bestätigen welche Unterlagen konkret für dein Konzept benötigt werden. Hak jeden Punkt ab.
Fehler 3: IHK-Unterrichtungsnachweis zu spät buchen
Der IHK-Unterrichtungsnachweis ist Pflichtbedingung für die Konzession – wenn du ihn brauchst. Und die Termine sind oft 2–4 Wochen im Voraus ausgebucht.
Wer zu spät bucht, blockiert damit die gesamte Antrag-Timeline.
Korrektur: Sobald klar ist dass du einen Unterrichtungsnachweis brauchst – direkt auf der IHK-Website den nächsten Termin buchen. Nicht nach dem Mietvertrag. Jetzt.
Fehler 4: Die zweite Genehmigung vergessen
Wer eine Bar mit Nachtbetrieb, Livemusik oder Außengastronomie plant, braucht oft nicht nur die Gaststättenerlaubnis – sondern zusätzlich:
- Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie (Ordnungsamt / Tiefbauamt, saisonal, flächenabhängig)
- Verlängerung der Sperrzeit, falls das Konzept über die Standardsperrzeit hinausgeht – dafür gibt es einen separaten Antrag beim Ordnungsamt
- Gaststättenrechtliche Sondererlaubnis nach §12 GastG für temporären Betrieb (Pop-up-Formate)
Diese zweiten Genehmigungen stehen in keinem der üblichen Merkblätter. Und sie verlängern den gesamten Prozess erheblich, wenn du sie nicht parallel zur Haupterlaubnis beantragst.
Korrektur: Beim ersten Gespräch mit dem Ordnungsamt explizit fragen, ob dein Konzept weitere Genehmigungen erfordert. Das kostet 5 Minuten.
Fehler 5: Baurechtliches Risiko unterschätzen
Die Gaststättenerlaubnis setzt voraus dass die Räumlichkeiten baurechtlich für den Gastronomiebetrieb nutzbar sind. Umbauten und Nutzungsänderungen brauchen eine separate Genehmigung beim Bauaufsichtsamt – und die dauert 1–9 Monate, je nach Komplexität.
Wer das versäumt riskiert: Betrieb ohne gültige Genehmigung, Zwangsschließung, persönliche Haftung.
Korrektur: Baurechtliche Situation klären, bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Die vollständigen Gründungskosten im Überblick – inklusive aller baurechtlichen Positionen – erkläre ich in meinem Artikel Was eine Restaurant-Eröffnung wirklich kostet.
Was nach der Genehmigung kommt
Die Ausschankgenehmigung ist da.
Jetzt beginnt die eigentliche Arbeit.
Denn die Erlaubnis zu haben ist das Fundament – kein Wettbewerbsvorteil. In jeder Straße mit Gastronomiebetrieben hat jeder von ihnen dieselbe Erlaubnis. Was die erfolgreichen von den anderen unterscheidet, ist nicht die Genehmigung.
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Häufige Fragen zur Ausschankgenehmigung
Brauche ich eine Ausschankgenehmigung für Bier und Wein?
Ja. Wenn du Bier oder Wein öffentlich an Gäste ausschenkst, bist du in fast allen Bundesländern erlaubnispflichtig – unabhängig von der Art des Alkohols. Schon ein Café das ein Glas Weißwein anbietet, braucht eine Gaststättenerlaubnis. Die einzige Ausnahme: ausschließlich alkoholfreie Getränke.
Was kostet eine Ausschankgenehmigung in Deutschland?
Die Verwaltungsgebühr beträgt 50–500 EUR, je nach Bundesland und Gemeinde. Bayern und Berlin tendieren zum oberen Ende, ostdeutsche Bundesländer zum unteren. Dazu kommen IHK-Unterrichtungsnachweis (72–100 EUR), Führungszeugnis (13 EUR), Gewerbezentralregisterauszug (13 EUR) – plus eventuelle Gutachten bei besonderen Konzepten.
Wie lange dauert die Ausschankgenehmigung?
Bei vollständigen Unterlagen und unkomplizierten Fällen: 4–6 Wochen. Bei komplexeren Konzepten oder in Städten mit hohem Aufkommen: 8–12 Wochen, manchmal bis 16 Wochen. Plane mindestens 3 Monate Vorlauf vor deinem Eröffnungstermin ein.
Was ist der Unterschied zwischen Gaststättenerlaubnis und Ausschankgenehmigung?
Die Gaststättenerlaubnis ist der offizielle Rechtsbegriff – sie berechtigt zum Betrieb einer Gaststätte inklusive Alkohol-Ausschank. „Ausschankgenehmigung“ ist ein umgangssprachlicher Begriff der im Alltag dasselbe meint. Beim Ordnungsamt arbeitest du immer mit dem Begriff „Gaststättenerlaubnis“ oder „Konzession“.
Gilt die Gaststättenerlaubnis für mehrere Standorte?
Nein. Sie ist standortgebunden und personengebunden. Ein zweites Lokal – auch in derselben Stadt – erfordert eine neue Erlaubnis beim zuständigen Ordnungsamt.
Kann ich vor Erhalt der Erlaubnis schon öffnen?
Nein – außer du hast eine vorläufige Erlaubnis nach §11 GastG erhalten. Diese wird unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu 3 Monate erteilt, wenn keine Versagungsgründe vorliegen und der vollständige Antrag eingereicht wurde.
Brauche ich als GmbH eine eigene Erlaubnis?
Ja. Auch bei einer GmbH als Betreibergesellschaft ist die Erlaubnis personengebunden – sie wird auf den Geschäftsführer ausgestellt. Jeder Standort braucht eine eigene Genehmigung.
Disclaimer: Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für individuelle Fragen: Ordnungsamt deiner Gemeinde, IHK-Gründerberatung (kostenlos) oder Rechtsanwalt für Gaststättenrecht.




