Die BAFA-Beratungsförderung nimmt Anträge noch bis zum 31. Dezember 2026 an. So steht es in der Förderrichtlinie. Ein Nachfolgeprogramm ist nicht veröffentlicht (Stand: 24. September 2026).
Für dein Restaurant heißt das: Wenn du ohnehin eine Beratung zu Kalkulation, Personal, Nachfolge oder Gästegewinnung planst, hast du für den Antrag Zeit bis zum Jahresende.
Das Programm steht der Gastronomie ausdrücklich offen, das BAFA führt sie unter den einschlägigen Wirtschaftszweigen.
Den ganzen Zuschuss kann eine einzige Unterschrift kosten. Wer den Beratungsvertrag unterschreibt, bevor das Informationsschreiben da ist, schließt die Förderung aus, egal wie gut die Beratung wird. Das BAFA hat Berater im Juli 2025 eigens daran erinnert, weil es „immer wieder“ vorkommt.
Einen Überblick über alle Zuschüsse, von KfW bis zu Landesprogrammen, findest du im Artikel zur Förderung in der Gastronomie.
TL;DR: Die BAFA-Beratungsförderung kann konzeptionelle Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen bezuschussen, auch für Restaurants. Das Programm sieht bis zu 80 % der Beratungskosten vor, je nach Standort, höchstens 2.800 € oder 1.750 € pro Beratung. Entscheidend ist die Reihenfolge: Antrag, Informationsschreiben, erst dann Vertrag. Anträge sind bis 31.12.2026 möglich, ein Nachfolger ist nicht veröffentlicht. Über den Zuschuss entscheidet das BAFA.
| Was | Warum das wichtig ist |
|---|---|
| Antrag bis 31.12.2026 | Die Richtlinie gilt nur für Anträge bis zu diesem Tag |
| 80 % oder 50 %, je nach Standort | Es zählt die Adresse des beratenen Betriebs, mit Ausnahmen für Berlin, Leipzig, Lüneburg und Trier |
| 3.500 € förderfähige Kosten | Was darüber liegt, zahlst du selbst |
| Vertrag erst nach dem Informationsschreiben | Die Vertragsunterschrift gilt bereits als Beratungsbeginn |
Was ist die BAFA-Beratungsförderung?
Die BAFA-Beratungsförderung ist das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Es kann konzeptionelle Einzelberatungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung bezuschussen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, also auch Restaurants, Cafés, Imbisse und Caterer.
Das Programm verwaltet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), gefördert wird es aus dem Europäischen Sozialfonds Plus. Im BAFA-Merkblatt zur Wirtschaftszweig-Klassifikation steht die Gastronomie unter „I 56 Gastronomie“.
Die BAFA-Beratungsförderung steht Restaurants offen: Das BAFA führt die Gastronomie unter den für das Programm einschlägigen Wirtschaftszweigen.
Förderfähig ist nur eine Beratung, die „konzeptionell“ ist. Die Richtlinie versteht darunter eine Analyse deines Betriebs, die Benennung der Schwachstellen und darauf aufbauend konkrete Handlungsempfehlungen mit Anleitungen zur Umsetzung. Am Ende steht ein schriftlicher Beratungsbericht, den du und dein Berater unterschreiben.
Der Antrag läuft über eine Leitstelle, die du frei wählst. Eine davon ist die INTERHOGA, die Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes. Ihre Regionalpartner sind laut INTERHOGA-Liste die DEHOGA-Verbände, in allen Bundesländern außer Berlin.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatungen?
Das Programm sieht bis zu 80 % der Beratungskosten vor, je nach Standort des beratenen Betriebs. In den neuen Bundesländern und den Regionen Lüneburg und Trier sind es bis zu 80 %, höchstens 2.800 €. In den alten Bundesländern, Berlin und der Region Leipzig bis zu 50 %, höchstens 1.750 €. Förderfähig sind höchstens 3.500 € Kosten.
| Standort des beratenen Betriebs | Fördersatz laut Richtlinie | Höchstmöglicher Zuschuss |
|---|---|---|
| Neue Bundesländer, ohne Berlin und ohne Region Leipzig | 80 % | 2.800 € |
| Region Lüneburg und Region Trier | 80 % | 2.800 € |
| Alte Bundesländer, ohne Lüneburg und Trier | 50 % | 1.750 € |
| Berlin und Region Leipzig | 50 % | 1.750 € |
Die Ausnahmen führen zu Unterschieden auf engem Raum: Dresden 80 %, Leipzig 50 %. Lüneburg 80 %, Hannover 50 %. Potsdam 80 %, Berlin 50 %.
Für ein Restaurant in Leipzig sieht das Programm höchstens 1.750 € Zuschuss vor, für eines in Dresden höchstens 2.800 €.
Zur Region Leipzig gehören die Stadt Leipzig, der Landkreis Leipzig und Nordsachsen. Welche Postleitzahlen genau zu den Regionen Leipzig, Lüneburg und Trier zählen, listet das BAFA in eigenen PLZ-Listen. Maßgeblich ist laut Richtlinie der Standort der beratenen Betriebsstätte.
Pro Unternehmen sind bis zu zwei geförderte Beratungen pro Jahr möglich und fünf in der gesamten Laufzeit. Es zählt das Datum des Antrags. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht: Das BAFA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Was kostet eine geförderte Beratung unterm Strich?
Bei 3.500 € Honorar netto läge dein Eigenanteil nach einer Bewilligung bei 1.750 € mit 50 % Fördersatz und bei 700 € mit 80 % Fördersatz. Vorher überweist du die volle Rechnung inklusive Umsatzsteuer, also 4.165 €. Den Zuschuss zahlt das BAFA erst, nachdem es deinen Verwendungsnachweis geprüft und bewilligt hat.
| Rechnung bei 3.500 € Honorar | Fördersatz 50 % | Fördersatz 80 % |
|---|---|---|
| Honorar netto | 3.500 € | 3.500 € |
| Umsatzsteuer 19 % | 665 € | 665 € |
| Du überweist an den Berater | 4.165 € | 4.165 € |
| Möglicher Zuschuss bei Bewilligung | 1.750 € | 2.800 € |
| Eigenanteil netto nach Bewilligung | 1.750 € | 700 € |
Bei 3.500 € Beratungshonorar läge der Eigenanteil eines Restaurants in Thüringen nach Bewilligung bei 700 € netto.
Drei Punkte verändern diese Rechnung:
- Umsatzsteuer. Sie ist nicht förderfähig. Als vorsteuerabzugsberechtigter Betrieb holst du sie über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück. Für Unternehmen ohne Vorsteuerabzug berechnet das BAFA den Zuschuss seit dem 15. November 2025 auf den Bruttobetrag.
- Honorar über 3.500 €. Es schadet der Förderung nicht, den Teil darüber trägst du aber selbst. Reisekosten und Auslagen des Beraters zählen zu den förderfähigen Kosten, Rabatte werden abgezogen.
- Zeit bis zur Auszahlung. Eine Bearbeitungsdauer nennt das BAFA nicht. Plane die 4.165 € deshalb als volle Ausgabe ein.
Für wen lohnt sich die Förderung, und welche Themen zählen?
Die Förderung lohnt sich, wenn du eine konkrete unternehmerische Frage klären und die Umsetzung selbst übernehmen willst. Förderfähig ist Beratung als Hilfe zur Selbsthilfe: Analyse, Schwachstellen, Maßnahmenplan. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen fördert das Programm nicht, ebenso wenig Beratungen, die auf den Kauf von Waren oder Dienstleistungen des Beraters zielen.
Die Richtlinie nennt als Beispiele Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen und die Anpassung des Geschäftsmodells. Für ein Restaurant lassen sich die förderfähigen Fragen entlang der 4 GastroInsider Wachstumsfaktoren ordnen. Umsatz entsteht aus neuen Gästen, den Ausgaben pro Gast, der Besuchsfrequenz und der Bindungsdauer, und diese vier Faktoren multiplizieren sich.
Steigen alle vier Wachstumsfaktoren eines Restaurants um je 10 %, wächst der Umsatz um 46,41 %.
- Mehr neue Gäste gewinnen: Positionierung, Zielgruppe und ein Konzept, über welche Wege du sie erreichst.
- Mehr pro Gast: Speisekarte, Preisstrategie und Kalkulation.
- Häufigere Besuche: ein Konzept, wie du mit deinen Stammgästen in Kontakt bleibst.
- Längere Bindung: wie du Gäste über Jahre hältst.
Dazu kommen Themen außerhalb des Marketings: Personalplanung, Kostenstruktur, ein neues Standbein wie Catering oder Mittagstisch und die Nachfolge im Familienbetrieb. Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet das BAFA.
Allgemeine Ratschläge wie „Werbung ist zu verstärken“ reichen laut Merkblatt nicht, die Vorschläge müssen auf den konkreten Betrieb zugeschnitten sein.
Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen behandeln, etwa den Pachtvertrag oder den Jahresabschluss, außerdem Gutachten, Vermittlung und Beratungen, die sich überwiegend um Fördermittel drehen. Eine Beratung darf höchstens fünf Tage zu je acht Stunden dauern.
Wie beantrage ich die BAFA-Beratungsförderung?
Du stellst den Antrag online über die Antragsplattform des BAFA, adressiert an eine Leitstelle deiner Wahl. Dafür brauchst du nur deine Firmendaten. Dann wartest du auf das Informationsschreiben und schließt erst danach den Beratungsvertrag. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens reichst du den Verwendungsnachweis ein.
- Berater wählen. Er muss beim BAFA registriert und freigeschaltet sein. Hol ein Angebot ein, unterschreib aber noch nichts. Zur Einordnung: Ich bin selbst beim BAFA als Berater im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ registriert, für mich gelten dieselben Regeln.
- Antrag stellen. Online über die Antragsplattform, adressiert an eine Leitstelle. Du gibst nur deine Firmendaten ein.
- Informationsschreiben abwarten. Leitstelle und BAFA prüfen die Voraussetzungen und den Berater. Das Schreiben ist unverbindlich, nennt aber die Bedingungen und die Frist für deinen Verwendungsnachweis.
- Erst jetzt den Vertrag unterschreiben. Der Vertragsabschluss gilt bereits als Beginn der Beratung.
- Beratung durchführen. Einzelberatung, höchstens 40 Stunden. Danach bekommst du den schriftlichen Bericht, von beiden Seiten unterschrieben.
- Rechnung voll überweisen. Inklusive Umsatzsteuer, von deinem Konto. Barzahlung oder Verrechnung schließen den Zuschuss aus.
- Verwendungsnachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens, elektronisch bei der Leitstelle: Formular eigenhändig unterschrieben, Beratungsbericht, Rechnung, Kontoauszug, KMU- und De-minimis-Erklärung sowie weitere Erklärungen und Fragebögen. Die Leitstelle prüft vor, das BAFA entscheidet über die Bewilligung und zahlt einen bewilligten Zuschuss an deinen Betrieb aus.
Die Sechs-Monats-Frist für den BAFA-Verwendungsnachweis beginnt mit dem Informationsschreiben und läuft auch während der Beratung.
Eine Besonderheit gilt für neue Betriebe. Wer bei Antragstellung weniger als ein Jahr am Markt ist, muss ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, frühestens drei Monate vor dem Antrag und spätestens vor dem Verwendungsnachweis. Als Gründungsdatum zählt auch die Übernahme eines bestehenden Betriebs. Wer ein Restaurant übernommen oder für einen neuen Betrieb sein Gewerbe erst angemeldet hat, ist also betroffen. Wie du die Zahlen für den übernommenen Betrieb aufstellst, steht im Artikel zum Businessplan für die Gastronomie.
Was muss bis zum 31. Dezember 2026 erledigt sein?
Bis zum 31. Dezember 2026 muss der Antrag gestellt sein. Die Richtlinie gilt „längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden“. Beratung und Verwendungsnachweis folgen innerhalb von sechs Monaten ab Informationsschreiben. Eine ausdrückliche Übergangsregel für 2027 hat das BAFA nicht veröffentlicht.
Stichtag ist also der Antrag. Nach dem Wortlaut der Richtlinie ließe ein Antrag im Dezember eine Beratung im ersten Halbjahr 2027 zu. Das ist eine Lesart, ausdrücklich bestätigt hat das BAFA sie nicht. Maßgeblich ist die Vorlagefrist, die dir das Informationsschreiben nennt.
Die BAFA-Beratungsförderung nimmt Anträge bis zum 31. Dezember 2026 an, ein Nachfolgeprogramm ist nicht veröffentlicht (Stand: September 2026).
Drei Dinge folgen daraus:
- Früh beantragen. Das BAFA nennt keine Bearbeitungsdauer, und jede Bewilligung steht unter Haushaltsvorbehalt. Ich würde den Antrag nicht in die letzte Dezemberwoche legen.
- Das Kontingent für 2026 prüfen. Wer 2026 noch keinen Antrag gestellt hat, könnte bis Jahresende noch zwei stellen, solange er damit insgesamt nicht über fünf geförderte Beratungen kommt.
- Nicht auf einen Nachfolger bauen. Weder das BAFA noch das ESF-Plus-Portal nennen eine Anschlussregelung.
Welche Fehler kosten den Zuschuss?
Den Zuschuss kosten vor allem Formfehler: ein Vertrag vor dem Informationsschreiben, eine Barzahlung, ein Bericht, der nur Tätigkeiten aufzählt, oder mehr als 40 Beratungsstunden. Jeder dieser Fehler kann die Förderung vollständig kosten, auch wenn die Beratung gut war. Vermeiden lassen sich alle, wenn du Reihenfolge und Formvorgaben kennst.
- Vertrag vor dem Informationsschreiben. Laut Richtlinie ist dann eine Förderung nicht möglich, und schon der Vertragsabschluss gilt als Beginn der Beratung.
- Falscher Zahlungsnachweis. Das BAFA akzeptiert nur einen Kontoauszug oder eine Bankbestätigung. Umsatzanzeigen, Buchungsbelege und Quittungen über Bareinzahlungen reichen nicht.
- Ein Bericht als Tätigkeitsliste. Eine bloße Beschreibung der erbrachten Leistungen ist laut BAFA-Merkblatt kein Beratungsbericht.
- Mehr als 40 Stunden. Dann gibt es gar keinen Zuschuss, eine Kürzung auf 40 Stunden schließt das BAFA aus.
- Frist oder Unterschrift verpasst. Die Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle sein, das Formular eigenhändig unterschrieben.
- Ein Berater, der mit „BAFA-zertifiziert“ wirbt oder den Zuschuss zusichert. Beides verbietet das BAFA ausdrücklich und kann Beratern dafür die Freischaltung entziehen. Das gilt auch, wenn ein Berater anbietet, einen Teil der Kosten selbst zu übernehmen.
Seriöse Berater sagen Gastronomen offen, dass über den BAFA-Zuschuss allein das BAFA entscheidet.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich den BAFA-Antrag selbst stellen?
Ja. Antragsteller ist immer das beratene Unternehmen. Du stellst den Antrag online über die Antragsplattform des BAFA und gibst nur deine Firmendaten ein, weitere Unterlagen brauchst du dafür nicht. Mit dem Vollmachtformular des BAFA kann auch dein Berater den Antrag für dich stellen. Den Vertrag unterschreibst du erst nach dem Informationsschreiben.
Wo finde ich einen BAFA-registrierten Berater?
Das BAFA empfiehlt in seinem Merkblatt zur Beraterauswahl Empfehlungen von Unternehmerkollegen, Kammern, Branchenverbände und die Datenbanken der Beraterverbände. Für Gastronomen ist der DEHOGA-Landesverband naheliegend, in fast allen Bundesländern ist er Regionalpartner der Leitstelle INTERHOGA. Frag jeden Berater, ob er im Programm registriert und freigeschaltet ist. Worauf es bei der Auswahl sonst ankommt, steht im Artikel zur Gastronomieberatung.
Was kostet ein Unternehmensberater pro Tag?
Das BAFA nennt in seinem Merkblatt zur Beraterauswahl eine Spanne von 600 bis 5.000 € pro Tag, je nach Qualifikation, Know-how und Problemlösungskompetenz. Entscheidend sind laut BAFA die Gesamtkosten einer Beratung, inklusive Bericht und Reisekosten. Förderfähig sind höchstens 3.500 € Beratungskosten. Eine Beratung darf höchstens fünf Tage (40 Stunden) dauern, sonst entfällt die Förderung ganz.
Muss die Beratung bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein?
Die Richtlinie bindet nur den Antrag an den 31. Dezember 2026. Beratung und Verwendungsnachweis folgen innerhalb von sechs Monaten ab Informationsschreiben. Nach dem Wortlaut wäre das auch 2027 möglich, das ist aber eine Lesart, die das BAFA nicht ausdrücklich bestätigt hat. Maßgeblich ist die Vorlagefrist in deinem Informationsschreiben.
Wann ist ein Unternehmen nicht förderfähig?
Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen in einem Insolvenzverfahren oder mit Pflicht zur Vermögensauskunft, gemeinnützige Unternehmen und Vereine, Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand oder von Religionsgemeinschaften und Unternehmen, die selbst beraten. Außerdem muss der Betrieb die KMU-Kriterien erfüllen: weniger als 250 Beschäftigte und höchstens 50 Millionen € Jahresumsatz oder 43 Millionen € Bilanzsumme.
Gibt es ein Nachfolgeprogramm ab 2027?
Ein Nachfolgeprogramm oder eine Verlängerung ist nicht veröffentlicht (Stand: 24. September 2026). Weder das BAFA noch das ESF-Plus-Portal des Bundes nennen eine Anschlussregelung. Die Richtlinie gilt längstens für Anträge, die bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden. Plane deshalb mit diesem Stichtag.
Fazit
- Der Antrag muss bis zum 31. Dezember 2026 gestellt sein, ein Nachfolger ist nicht veröffentlicht.
- Bei 3.500 € Honorar läge dein Eigenanteil nach Bewilligung zwischen 700 € und 1.750 € netto, vorfinanzieren musst du 4.165 €.
- Die Reihenfolge ist fest: Antrag, Informationsschreiben, dann Vertrag. Die Umsetzung bleibt bei dir.
Ob dein Betrieb die Voraussetzungen erfüllt und welcher Fördersatz für deinen Standort gilt, prüfst du im Förder-Check. Sechs Fragen, das Ergebnis siehst du direkt danach.
Quellen
- BAFA: Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, Fassung vom 12.12.2024, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_foerderrichtlinie_kmu_241212.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Programmseite Unternehmensberatung, https://www.bafa.de/DE/Wirtschaft/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Merkblatt Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis, Stand 18.05.2026, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_merkblatt_zuschuss_zahlung_nachweis.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Merkblatt Beratungsinhalte und Beratungsbericht, Stand 18.01.2023, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_merkblatt_beratungsinhalte_beratungsbericht.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Hinweise für KMU zur Beraterauswahl, Stand 01.01.2023, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_hinweise_kmu_beraterauswahl.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Merkblatt Beratereigenschaft, Stand 01.01.2023, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_merkblatt_beratereigenschaft.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Merkblatt Kurzanleitung Wirtschaftszweigklassifikation, Stand 01.01.2023, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_merkblatt_kurzanleitung_wirtschaftszweigklassifikation.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Berateranschreiben Juli 2025, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_berateranschreiben_2025-07.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: Berateranschreiben Dezember 2022 (Gründungsdatum bei Übernahme), https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_berateranschreiben_2022-12.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- BAFA: PLZ-Listen Region Leipzig, Region Lüneburg, Region Trier, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_leipzig.pdf, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_lueneburg.pdf, https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Wirtschaft/unb_trier.pdf (abgerufen am 24.09.2026)
- INTERHOGA: Beratungsförderung, Regionalpartner, https://www.interhoga.de/beratungsfoerderung/regionalpartner/ (abgerufen am 24.09.2026)
- ESF Plus: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU, https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmwe/unternehmensberatungen_kmu.html (abgerufen am 24.09.2026)
- Rechnung Wachstumsfaktoren: 1,1 × 1,1 × 1,1 × 1,1 = 1,4641, also +46,41 % Umsatz bei je 10 % mehr in allen vier Faktoren




