Stand: 21.10.2026. Rechtsstand: geltendes Recht. Die Kartenzahlungspflicht ist geplant; laut Bericht (ZDF, 11.09.2026) liegen bisher nur Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums vor, kein Gesetzentwurf. Nächste Prüfung: am Tag des Kabinettsbeschlusses, spätestens am 15.12.2026. Diese Seite betrifft Deutschland.
Koalitionsvertrag April 2025 ✓ · Aufforderung des Bundesrats 17.10.2025 ✓ · Eckpunkte des Finanzministeriums 11.09.2026 (laut Bericht) ✓ · Referentenentwurf ☐ · Kabinett ☐ · Bundestag ☐ · Bundesrat ☐ · Verkündung ☐
Ist Kartenzahlung Pflicht in der Gastronomie? Die Frage kommt seit September aus zwei Richtungen. Freitagabend, kurz vor zehn: Der Gast am Tresen hat gegessen, hält das Handy in die Luft und sucht das Terminal. Es gibt keins. Neben der Kasse klebt seit Jahren ein Schild: „Nur Bargeld“. Er kramt, findet zwölf Euro in Münzen, den Rest legt seine Freundin dazu.
Am selben Abend lief im Radio die Meldung: Das Finanzministerium will, dass Geschäfte und Restaurants neben Bargeld auch Karte oder Handy annehmen müssen.
Seitdem fragen Wirte, ob sie ein Terminal brauchen. Und gleich dahinter kommt die zweite Frage, die meist im selben Atemzug fällt: Darf ein Café umgekehrt nur Karte nehmen und das Bargeld ablehnen?
Das sind zwei verschiedene Fragen. Die erste hat heute eine klare Antwort. Die zweite nicht.
TL;DR: Heute muss kein Restaurant in Deutschland Kartenzahlung anbieten; welche Zahlungsmittel du annimmst, ist Vertragsfreiheit. Geplant ist laut Bericht (ZDF, 11.09.2026) eine Pflicht für Handel, Gastronomie und Dienstleister: neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit. Es gibt bisher nur Eckpunkte des Finanzministeriums, keinen Gesetzentwurf. Bargeld soll laut Bericht weiter möglich bleiben. Wann die Pflicht gelten soll, steht erst im Gesetz.
| Thema | Heute | Geplant laut Bericht |
|---|---|---|
| Kartenzahlung anbieten | keine Pflicht | Pflicht für Handel, Gastronomie und Dienstleister: neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit |
| Verfahren | deine Wahl | Wahl beim Inhaber; mindestens ein europäisches Verfahren |
| Mindestbetrag für Karte | kein gesetzliches Verbot; Kartenvertrag prüfen | keine Umsatzgrenzen vorgesehen |
| Aufschlag für Kartenzahlung | gegenüber Verbrauchern unwirksam (§ 270a BGB) | keine Zusatzkosten für Kunden vorgesehen |
| Bargeld annehmen | Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel (§ 14 BBankG); Einzelheiten für Restaurants nicht entschieden | Bargeld soll weiter möglich bleiben |
| Stand | gilt | Eckpunkte, kein Entwurf; Kabinett laut Bericht noch 2026 |
Quellen: ZDF-Bericht vom 11.09.2026 zu den Eckpunkten; AHGZ vom selben Tag (europäisches Verfahren); § 270a BGB; § 14 Abs. 1 BBankG.
Muss ein Restaurant heute Kartenzahlung anbieten?
Nein. Heute gibt es in Deutschland kein Gesetz, das ein Restaurant verpflichtet, Kartenzahlung anzubieten. Welche Zahlungsmittel du annimmst, ist Vertragsfreiheit: nur Bargeld, nur Girocard oder alles. Eine Pflicht ist geplant; laut Bericht gibt es dafür bisher nur Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums, keinen Gesetzentwurf.
So steht es auch in dem Antrag, mit dem das Berliner Abgeordnetenhaus im Frühjahr 2026 eine Bundesratsinitiative für eine Annahmepflicht angestoßen hat: Im stationären Handel und im Dienstleistungsbereich bestehe „bislang keine allgemeine Verpflichtung, digitale Zahlungsmittel anzunehmen“. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz definiere zwar Zahlungsinstrumente, begründe aber keine Annahmepflicht. Und das ZDF schreibt im Bericht über die Eckpunkte: „Kartenzahlung müssen die Läden nicht akzeptieren.“
Auch für einen Mindestbetrag, etwa „Karte erst ab 10 €“, gibt es kein gesetzliches Verbot. Ob dein Vertrag mit dem Kartenanbieter einen Mindestbetrag zulässt, steht in diesem Vertrag, nicht im Gesetz. Lies ihn, bevor das Schild hängt.
Anders bei Aufschlägen: Eine Vereinbarung, nach der der Gast für die Nutzung einer Zahlungskarte ein Entgelt zahlen soll, ist unwirksam (§ 270a BGB). Das gilt bei Zahlungen von Verbrauchern mit den üblichen Karten. Die Gebühr trägst du, nicht der Gast.
Mit der Kassenpflicht hat das alles nichts zu tun. Die regelt, wie du Umsätze aufzeichnest, nicht, womit der Gast bezahlt. Was dort ab 2028 geplant ist und warum Kartenumsätze bei der 12.000-Euro-Grenze mitzählen, steht in der Stand-Seite zur Kassenpflicht in der Gastronomie.
Was ist zur Kartenzahlungspflicht geplant?
Laut ZDF-Bericht vom 11.09.2026 hat das Bundesfinanzministerium Eckpunkte vorgelegt: Handel, Gastronomie und Dienstleister sollen neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Welches Verfahren, soll der Inhaber entscheiden. Umsatzgrenzen und Zusatzkosten für Kunden soll es nicht geben. Ein Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett. Veröffentlicht ist bisher nichts.
Das Papier selbst ist nicht öffentlich. Was darüber bekannt ist, stammt aus dem ZDF-Bericht, dem das Eckpunktepapier nach eigenen Angaben vorliegt, und aus Agenturmeldungen desselben Tages.
| Punkt | Laut Bericht |
|---|---|
| Wer | Unternehmen überall dort, „wo Waren und Dienstleistungen direkt vor Ort bezahlt werden“: Handel, Gastronomie, Dienstleistungssektor |
| Was | neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit: Karte, Handy oder Uhr |
| Verfahren | Wahl beim Inhaber; mindestens ein europäisches Verfahren soll dabei sein |
| Grenzen | keine Umsatzgrenzen, keine Zusatzkosten: Der Kaffee soll genauso bargeldlos bezahlbar sein wie der große Einkauf |
| Ausnahmen | Pflicht nur für Unternehmen; Amateur-Sportvereine, Wohltätigkeitsverbände, Dorffeste und Flohmärkte weiter nur bar möglich; Härtefallregelungen werden geprüft |
| Bargeld | soll weiter möglich bleiben, „es gehe nur um zusätzliche Optionen“ |
| Begründung | Wahlfreiheit des Kunden; Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Finanzkriminalität |
| Zeitplan | Entwurf wird mit den anderen Ministerien abgestimmt und soll noch 2026 vom Kabinett beschlossen werden; als Ziel nennt das Ministerium laut Bericht 2027. Wann die Pflicht gilt, steht erst im Gesetz. |
| Stand 21.10.2026 | kein Referentenentwurf, kein Kabinettsbeschluss, kein Dokument auf der Website des Ministeriums |
Quellen: ZDF-Bericht vom 11.09.2026, dem das Eckpunktepapier vorliegt (Zitat in der Zeile „Wer“); „europäisches Verfahren“ laut AHGZ vom selben Tag; Zeile „Stand“: eigene Prüfung der Website des Ministeriums am 21.10.2026.
Wie es dazu kam. Die Idee ist älter als die Eckpunkte. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht: „Wir setzen uns für echte Wahlfreiheit im Zahlungsverkehr ein und wollen, dass grundsätzlich Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption schrittweise angeboten werden sollen.“
Am 17.10.2025 legte der Bundesrat nach. In seiner Stellungnahme zum Steueränderungsgesetz 2025 forderte er die Bundesregierung auf, „kurzfristig einen Vorschlag zur Einführung einer solchen Regelung vorzulegen“. Die Begründung hat direkt mit deiner Branche zu tun: Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen auf 7 Prozent koste die öffentlichen Haushalte in fünf Jahren rund 19 Milliarden Euro; digitale Zahlungen sollen die Steuerehrlichkeit stärken, weil offene Ladenkassen für die Prüfer schwer zu kontrollieren seien. Was die Senkung für deine Preise bedeutet, steht in der Übersicht zur Mehrwertsteuer in der Gastronomie.
Im April 2026 beantragten CDU und SPD im Berliner Abgeordnetenhaus eine eigene Bundesratsinitiative für eine Annahmepflicht über das BGB oder die Gewerbeordnung, mit Ausnahmen bei fehlender Technik, für unbemannte Verkaufsstellen und für Kleinstunternehmen; der Hauptausschuss empfahl am 13.05.2026 die Annahme. Am 11.09.2026 folgten laut ZDF die Eckpunkte des Finanzministeriums.
Deshalb stehen im Netz Jahreszahlen und das Wort „beschlossen“ nebeneinander. Die Jahreszahlen stammen aus dem Zeitplan des Ministeriums laut Bericht oder aus dem Koalitionsvertrag. Aus einem Gesetz stammen sie nicht, weil es keins gibt.
Der DEHOGA hält digitale Zahlung laut ZDF „längst“ für Standard und warnt vor den Kosten. Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke: „Derzeit bemessen sich Transaktionsgebühren prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags.“ Kleine und mittlere Betriebe bräuchten ausreichende Übergangsregelungen.
Darf ich nur Karte nehmen? Die Bargeldfrage
Das ist für Restaurants nicht eindeutig geregelt; diese Seite gibt darauf kein Ja und kein Nein. Fest steht: Euro-Banknoten sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG „das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Der EuGH hat 2021 entschieden, was das für eine Behörde heißt, nicht für ein Café. Laut Bericht soll Bargeld auch nach der geplanten Pflicht möglich bleiben.
Die Norm ist kurz: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG). Was daraus für den einzelnen Vertrag folgt, steht dort nicht.
Der Europäische Gerichtshof hat am 26.01.2021 in den verbundenen Rechtssachen C-422/19 und C-423/19 über den Rundfunkbeitrag in Hessen entschieden, den der Hessische Rundfunk nicht bar annehmen wollte. Der Gerichtshof: Der Begriff „gesetzliches Zahlungsmittel“ bedeutet, dass die Annahme „im Allgemeinen nicht abgelehnt werden kann“. Ein Mitgliedstaat kann seine Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, darf diese Möglichkeit aber aus Gründen des öffentlichen Interesses beschränken. Es ging um eine Behörde und eine hoheitliche Abgabe. Über ein Café mit „Nur Karte“-Schild hat der Gerichtshof nicht entschieden.
Die Deutsche Bundesbank schreibt auf ihrer Seite zur Bargeldstrategie des Eurosystems: Zahlungsempfänger „wie Geschäfte oder Restaurants dürfen die Annahme von Bargeld nicht verweigern, es sei denn, sie haben zuvor mit dem Kunden eine andere Zahlungsweise vereinbart“. Das ist die Lesart der Bundesbank, kein Gesetz und kein Urteil. Ob ein Schild am Eingang oder ein Hinweis auf der Speisekarte eine solche Vereinbarung ist, hängt vom Einzelfall ab.
Für die geplante Pflicht ist die Richtung laut Bericht klar: Die Eckpunkte sollen Bargeld nicht abschaffen, sondern eine digitale Option daneben verlangen. Auch der Berliner Antrag stellt klar, dass eine Annahmepflicht für digitale Zahlungsmittel die Stellung des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel unberührt lassen soll.
Wer heute nur Karte nehmen will, klärt das mit einem Anwalt, bevor das Schild hängt. Diese Seite betrifft Deutschland; Österreich ist hier nicht behandelt.
Was Gäste erwarten: die Zahlen der Bundesbank
Die Bundesbank-Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“ zählt zum ersten Mal mehr unbare als bare Zahlungen: 55 Prozent aller erfassten Einkäufe wurden bargeldlos bezahlt, 45 Prozent bar, 6 Prozentpunkte weniger als 2023. Die Debitkarte, meist die Girocard, lag bei 26 Prozent, mobiles Bezahlen mit Handy oder Uhr bei 10 Prozent.
Für deine Branche weist die Studie die Akzeptanz aus: Bei „Essen und Trinken außer Haus“ nahmen 2025 in 78 Prozent der beobachteten Zahlungen die Betriebe unbare Zahlungsmittel an, 2023 waren es 70 Prozent. In 17 Prozent der Fälle ging 2025 nur Bargeld.
Gleichzeitig hält ein Viertel der Befragten Bargeld ausdrücklich für Anlässe bereit, bei denen nur Bargeld möglich oder erwünscht ist. Genannt wurden unter anderem Gastronomiebesuche und Trinkgelder.
Beides anzubieten ist in der Gastronomie also längst die Regel. Wer nur Bargeld nimmt, ist in der Minderheit, aber keine Ausnahme am Rand. Und wer nur Karte nimmt, schickt den Gast mit dem Zwanziger für das Trinkgeld weg.
Quelle: Deutsche Bundesbank, „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“, Pressemitteilung vom 17.06.2026 und Studie (Akzeptanz nach Zahlungsort: Abbildung 5.1.2, S. 50; Bargeldhaltung: S. 19).
Was das für deinen Betrieb heißt: vier Beispiele
Vier Betriebe, vier Lagen. Alles Beispielannahmen, keine Fälle.
Imbiss, nur Bargeld. Heute erlaubt. Käme die Pflicht so, wie der Bericht die Eckpunkte beschreibt, müsste er ein digitales Verfahren dazunehmen; welches, wäre seine Wahl. Eine Umsatzgrenze, unter der er ausgenommen wäre, ist laut Bericht nicht vorgesehen.
Café, nur Karte. Heute ist das die Bargeldfrage aus dem Abschnitt oben, ohne Ja und ohne Nein. Laut Bericht soll Bargeld nach den Eckpunkten weiter möglich bleiben; was das für ein reines Kartencafé hieße, steht erst im Gesetzestext.
Restaurant, „Karte ab 10 €“. Heute kein gesetzliches Verbot; der Kartenvertrag entscheidet. Laut Bericht sollen Umsatzgrenzen entfallen: Der Espresso für 2,80 € soll genauso mit Karte bezahlbar sein wie das Menü.
Food Truck auf dem Dorffest. Der Truck ist ein Unternehmen. Die Ausnahme laut Bericht gilt für nichtkommerzielle Organisationen, etwa den Sportverein, der nebenan den Grill betreibt, nicht für den Truck. Ob es Härtefallregelungen gibt, wird laut Bericht geprüft.
Sonderfälle wie Automaten, Lieferdienst oder Catering auf Rechnung klärst du, wenn der Entwurf vorliegt. Vorher gibt es dazu keinen Text, den man lesen könnte.
Was die Kartenzahlung heute kostet: was bekannt ist
Die Gebühren sind der Grund, warum die Pflicht in der Branche umstritten ist. Sie bemessen sich, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke gegenüber dem ZDF, „prozentual an der Höhe des Zahlungsbetrags“: Bei der Kugel Eis fällt derselbe Prozentsatz an wie beim Menü.
Laut ZDF kommen Geschäfte nach einer Analyse der Bundesbank am günstigsten weg, wenn der Gast bar oder mit Girocard zahlt; internationale Debitkarten und Kreditkarten verursachen höhere Kosten.
Auf Gäste, die als Verbraucher mit einer üblichen Karte zahlen, darfst du die Gebühr nicht umlegen (§ 270a BGB). Sie gehört in die Kalkulation wie Miete und Wareneinsatz. Wie du Kostenpositionen in den Preis einrechnest, steht in der Anleitung zur Restaurant-Kalkulation. Was ein Kassensystem mit Terminal kostet und wie du den Vertrag liest, behandelt die Kaufberatung zum Kassensystem für die Gastronomie.
Wie geht es weiter? Zeitplan
Bisher gibt es Eckpunkte des Finanzministeriums, sonst nichts. Laut ZDF-Bericht vom 11.09.2026 soll ein Gesetzentwurf noch 2026 vom Kabinett beschlossen werden; danach müssten Bundestag und Bundesrat entscheiden. Eine Pflicht gilt erst nach der Verkündung. Belegt sind bisher Koalitionsvertrag, Bundesrats-Aufforderung, Berliner Antrag und die Eckpunkte laut ZDF.
| Schritt | Datum | Stand 21.10.2026 |
|---|---|---|
| Koalitionsvertrag: Bargeld und mindestens eine digitale Zahlungsoption | April 2025 | ✓ |
| Bundesrat fordert einen Vorschlag für die Pflicht | 17.10.2025 | ✓ |
| Berlin: Antrag auf eine Bundesratsinitiative | 29.04.2026 | Beschlussempfehlung 13.05.2026; weiterer Verlauf hier nicht geprüft |
| Eckpunkte des Finanzministeriums | 11.09.2026 | ✓ laut Bericht (ZDF) |
| Referentenentwurf | offen | ☐ |
| Kabinettsbeschluss | laut Bericht noch 2026 | ☐ |
| Bundestag, Bundesrat, Verkündung | offen | ☐ |
Fundstellen: Koalitionsvertrag 2025, Zeilen 1576 bis 1580; Bundesrat, Drucksache 474/25 (Beschluss), Nr. 14; Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksachen 19/3197 und 19/3255; ZDF-Bericht vom 11.09.2026.
Erst wenn ein Entwurf vorliegt, stehen hier Daten, Fristen und Bußgelder. Vorher nicht.
Was du jetzt prüfen kannst
- Verfahren: Welche Zahlungsmittel nimmst du heute an: Bargeld, Girocard, internationale Debitkarte, Kreditkarte, Handy? Ist mindestens ein europäisches Verfahren dabei?
- Hinweise: Was steht an der Tür, an der Kasse und auf der Speisekarte? Passt es zu dem, was du tatsächlich annimmst?
- Mindestbetrag: Wenn du einen hast, lies im Kartenvertrag nach, ob er zulässig ist.
- Gebühren: Lies aus der letzten Abrechnung ab, was du je Zahlart zahlst, als Prozentsatz und in Euro im Monat.
- Trinkgeld per Karte: Leg fest, wie Trinkgeld, das Gäste per Karte geben, beim Team ankommt (siehe Fragen unten).
- Beratung: Steuerberater für Buchung und Trinkgeld; Anwalt, bevor ein „Nur Karte“-Schild hängt.
Keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall: Diese Seite zeigt den Stand vom 21.10.2026: geltendes Recht und die Eckpunkte, so wie Medien sie berichten. Sie ersetzt keinen Anwalt und keinen Steuerberater. Ob und wie eine Regel für deinen Betrieb gilt, klärst du im Einzelfall.
Häufig gestellte Fragen
Sind Gaststätten verpflichtet, Kartenzahlung zu akzeptieren?
Heute nicht. Es gibt kein Gesetz, das Gaststätten verpflichtet, Karte oder Handy anzunehmen; welche Zahlungsmittel du akzeptierst, ist Vertragsfreiheit. Geplant ist laut ZDF-Bericht vom 11.09.2026 eine Pflicht, neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anzubieten. Dafür gibt es bisher Eckpunkte des Bundesfinanzministeriums, keinen Gesetzentwurf.
Wird ab 2026 Kartenzahlung Pflicht?
Nein. 2026 gibt es keine Pflicht, Kartenzahlung anzubieten. Das Bundesfinanzministerium hat laut Bericht am 11.09.2026 Eckpunkte vorgelegt; ein Gesetzentwurf soll noch 2026 ins Kabinett, Bundestag und Bundesrat müssten danach entscheiden. Wann eine Pflicht gelten soll, steht erst im Gesetz. Jahreszahlen in Überschriften stammen aus dem Zeitplan des Ministeriums, nicht aus einem Gesetz.
Was ist die neue Pflicht in der Gastronomie?
Gemeint ist meist die geplante Kartenzahlungspflicht: neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit, laut Bericht ohne Umsatzgrenze und ohne Zusatzkosten für Gäste. Sie ist noch nicht beschlossen. Davon zu trennen ist die geplante Kassenpflicht ab 2028 aus dem Regierungsentwurf vom 23.09.2026, die regelt, wie du Umsätze aufzeichnest, nicht, womit der Gast bezahlt.
Warum bieten manche Restaurants keine Kartenzahlung an?
Meist wegen der Kosten. Die Gebühren bemessen sich laut DEHOGA prozentual am Zahlungsbetrag, dazu kommen Gerät und Vertrag. Laut ZDF fahren Betriebe nach einer Bundesbank-Analyse mit Bargeld und Girocard am günstigsten, internationale Debit- und Kreditkarten kosten mehr. Heute darf ein Betrieb das abwägen und nur Bargeld nehmen. Laut Bericht soll diese Wahl mit der geplanten Pflicht enden.
Darf ein Restaurant Kartenzahlung erst ab 10 Euro annehmen?
Ein gesetzliches Verbot für einen Mindestbetrag gibt es heute nicht. Ob dein Kartenvertrag einen Mindestbetrag zulässt, steht in diesem Vertrag; lies ihn, bevor du das Schild aufhängst. Laut ZDF-Bericht vom 11.09.2026 sollen mit der geplanten Pflicht keine Umsatzgrenzen gelten: Auch der Kaffee soll bargeldlos bezahlbar sein.
Darf ich für Kartenzahlung eine Gebühr verlangen?
Nein, nicht von Verbrauchern mit den üblichen Karten. Nach § 270a BGB ist eine Vereinbarung unwirksam, durch die der Zahlende ein Entgelt für die Nutzung einer Zahlungskarte, einer SEPA-Überweisung oder einer SEPA-Lastschrift entrichten soll. Die Gebühr deines Kartenanbieters trägst du und rechnest sie in deine Preise ein.
Muss ein Restaurant Bargeld annehmen?
Auf Euro lautende Banknoten sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BBankG das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Der EuGH hat 2021 (C-422/19 und C-423/19) entschieden, dass die Annahme „im Allgemeinen nicht abgelehnt werden kann“, Beschränkungen aber aus Gründen des öffentlichen Interesses möglich sind; es ging um eine Behörde. Für ein Restaurant mit „Nur Karte“-Schild gibt es hier kein Ja und kein Nein. Klär das mit einem Anwalt.
Ist Trinkgeld per Karte für mein Team steuerfrei?
Trinkgelder, die dem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für die Leistung zu zahlen ist, sind steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Das Gesetz unterscheidet dabei nicht nach bar oder Karte. Trinkgeld an dich als Inhaber ist davon nicht erfasst. Wie du Kartentrinkgeld buchst und weitergibst, klärst du mit dem Steuerberater. Wie Trinkgeld überhaupt entsteht, steht in der Anleitung zu mehr Trinkgeld im Restaurant.
Fazit: Zwei Fragen, zwei Antworten
- Heute musst du keine Kartenzahlung anbieten. Welche Zahlungsmittel du annimmst, ist Vertragsfreiheit.
- Geplant ist laut ZDF-Bericht vom 11.09.2026 eine Pflicht für Handel, Gastronomie und Dienstleister: neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit, ohne Umsatzgrenze. Es gibt Eckpunkte, keinen Entwurf. Wann sie gelten soll, steht erst im Gesetz.
- Ob du nur Karte nehmen darfst, ist für Restaurants nicht entschieden. § 14 BBankG, das EuGH-Urteil von 2021 und die Lesart der Bundesbank geben den Rahmen, kein Ja und kein Nein.
- Einen Aufschlag für Kartenzahlung darfst du von Verbrauchern nicht verlangen (§ 270a BGB). Die Gebühr gehört in die Kalkulation.
- Bei 78 Prozent der Zahlungen in der Gastronomie nahmen die Betriebe 2025 laut Bundesbank unbare Zahlungsmittel an. Beides anzubieten ist die Regel.
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Quellen
Alle Quellen abgerufen am 21.10.2026.
- ZDFheute: „Finanzministerium: Neben Bargeld auch Kartenzahlung als Pflicht“, 11.09.2026
- AHGZ: „Bundesfinanzministerium: Jetzt kommt die Kartenzahlungspflicht“, 11.09.2026
- Koalitionsvertrag 2025, Zeilen 1576 bis 1580, Zitat Zeilen 1578 bis 1580 (PDF)
- Bundesrat: Stellungnahme zum Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025, Drucksache 474/25 (Beschluss) vom 17.10.2025, Nr. 14 (PDF)
- Abgeordnetenhaus von Berlin: Antrag Drucksache 19/3197 vom 29.04.2026, S. 1 bis 2 (PDF) und Beschlussempfehlung Drucksache 19/3255 vom 13.05.2026 (PDF)
- Gesetz über die Deutsche Bundesbank, § 14
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 270a
- Einkommensteuergesetz, § 3 Nr. 51
- Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 8/21 vom 26.01.2021 zum Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-422/19 und C-423/19 (PDF)
- Deutsche Bundesbank: Bargeldstrategie des Eurosystems und Rolle des Bargelds
- Deutsche Bundesbank: Pressemitteilung „Zahlungsverhalten in Deutschland 2025“, 17.06.2026 und Studie (PDF, Abbildung 5.1.2 auf S. 50, Bargeldhaltung auf S. 19)




