Kosten & Gewinn

Mindestlohn Gastronomie 2027: Was 14,60 € deinen Betrieb wirklich kosten

14,60 € ab Januar 2027, und Minijobs werden für dich doppelt teurer. Was das mit Arbeitgeberanteilen pro Kraft kostet, durchgerechnet für 8 und 20 Kräfte, und was es für deine Karte heißt.

Michael Krause
Michael Krause
17 Min. Lesezeit
Mindestlohn Gastronomie 2027: Was 14,60 € deinen Betrieb wirklich kosten

Am 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde, in der Gastronomie wie in jeder anderen Branche. Die Rechnung, die dazu überall kursiert, geht so: 70 Cent mehr mal Stunden. Für deine Servicekraft stimmt das. Für deinen Betrieb reicht es nicht.

Auf jeden Euro Lohn zahlst du rund 21 Cent Sozialversicherung obendrauf. Bei Minijobbern zahlst du heute rund 31 Cent Abgaben, ab Januar 2027 voraussichtlich 36 Cent, weil der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt. Das Gesetz dazu ist seit Juli verkündet. Dein Minijobber wird 2027 also zweimal teurer: über den Stundenlohn und über die Abgabe.

Die volle Rechnung für einen Betrieb mit 8 und einen mit 20 Kräften sieht deshalb anders aus als 70 Cent mal Stunden. Und sie führt zu der Frage, die am Ende mehr Geld entscheidet als der Lohn selbst: Holst du die Mehrkosten über die Karte, über weniger Stunden oder über mehr Umsatz pro Gast?

TL;DR: Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 € auf 14,60 € je Stunde, die Minijob-Grenze von 603 € auf 633 €. Mit Arbeitgeberanteilen kostet eine Vollzeitkraft zum Mindestlohn 36.836 € jährlich, 1.766 € mehr als 2026. Minijobs zum Mindestlohn werden voraussichtlich 8,6 % teurer, weil auch die Krankenversicherungs-Pauschale steigt. Ein Betrieb mit 8 Kräften trägt voraussichtlich 7.100 bis 8.900 € Mehrkosten, das sind 1,6 bis 2,0 % auf die Karte oder 40 bis 50 Cent pro Gast.

Was Warum das wichtig ist
14,60 € ab 01.01.2027 70 Cent mehr je Stunde, +5,04 % gegenüber 2026
Minijob-Grenze 633 € Rund 43 Stunden im Monat bleiben zum Mindestlohn möglich
KV-Pauschale Minijob 13 % → voraussichtlich 17,5 % Ein Minijob zum Mindestlohn kostet dich 2027 rund 8,6 % mehr
17,71 € je Stunde Deine Kosten für eine Vollzeitkraft zum Mindestlohn 2027, ohne Umlagen und BGN
1,5 bis 2,0 % höhere Preise Decken die Mehrkosten in den Beispielbetrieben mit 33 % Personalkostenquote

Stand der Zahlen: 24. September 2026. Den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 gibt das Bundesgesundheitsministerium bis 1. November bekannt. Werte, die davon abhängen, werden danach aktualisiert.

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gastronomie 2027?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2027 14,60 € brutto pro Stunde, 70 Cent oder 5,04 % mehr als die 13,90 € von 2026. Festgelegt hat ihn die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (BGBl. 2025 I Nr. 268). Einen eigenen Branchenmindestlohn für die Gastronomie gibt es nicht. Die beiden allgemeinverbindlichen Gastro-Tarife in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz sind gekündigt.

Stempeluhr mit leeren Zeitkarten im Personalgang eines Restaurants, Mindestlohn ab 2027
Ab Mindestlohn je Stunde Steigerung
01.01.2025 12,82 € –
01.01.2026 13,90 € +8,42 %
01.01.2027 14,60 € +5,04 %

Die Mindestlohnkommission hat beide Stufen am 27. Juni 2025 einstimmig beschlossen, die Bundesregierung ist ihr gefolgt.

Der Mindestlohn in der Gastronomie steigt von 2025 bis 2027 um 13,88 %, von 12,82 € auf 14,60 € je Stunde.

Für die Gastronomie ist das kein Randthema. Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamts, die als Obergrenze gilt, betraf schon die Erhöhung auf 13,90 € 47 % der Jobs im Gastgewerbe.

Der Mindestlohn gilt für Vollzeit, Teilzeit, Aushilfen und Minijobber gleichermaßen. Ausgenommen sind nach § 22 Mindestlohngesetz:

  • Auszubildende, für sie gilt die Mindestausbildungsvergütung (724 € im ersten Ausbildungsjahr für Ausbildungen, die 2026 beginnen)
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Pflichtpraktika sowie Orientierungs- und begleitende Praktika bis drei Monate
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung

Über die nächste Stufe entscheidet die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre (§ 9 MiLoG). Der Beschluss für die Zeit ab 2028 ist voraussichtlich im Juni 2027 fällig.

Was kostet der Mindestlohn 2027 deinen Betrieb?

Eine Vollzeitkraft zum Mindestlohn kostet dich 2027 mit Arbeitgeberanteilen 3.069,70 € im Monat, 147 € mehr als 2026. Im Jahr sind das 1.766 € Mehrkosten, bei einer Teilzeitkraft mit 20 Stunden rund 1.060 €, bei einem Minijobber 813 €. Ein Betrieb mit 8 Kräften zahlt 7.100 bis 8.900 € mehr, einer mit 20 Kräften 17.700 bis 23.000 €.

Zwei unterschiedlich hohe Münzstapel neben einem Lohnbuch: Personalkosten mit Arbeitgeberanteil im Restaurant

Die 70 Cent sind nur der erste Teil. Auf jeden Euro Bruttolohn zahlst du als Arbeitgeber 2026 diese Anteile zur Sozialversicherung:

  • Rentenversicherung 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung 1,3 %
  • Krankenversicherung 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags, im Durchschnitt 1,45 %
  • Pflegeversicherung 1,8 % (in Sachsen 1,3 %)
  • Insolvenzgeldumlage 0,15 %

Zusammen sind das 21,30 %. Die Umlagen U1 und U2 legt deine Krankenkasse fest, den Beitrag zur Berufsgenossenschaft die BGN nach Lohnsumme und Gefahrklasse deines Betriebs. Beide fehlen in der Rechnung, deine echten Kosten liegen also etwas höher.

Eine Stunde Vollzeitarbeit zum Mindestlohn kostet einen Gastronomiebetrieb 2027 mindestens 17,71 €, nach 16,86 € im Jahr 2026.

Was eine Kraft 2027 mehr kostet

Kraft Brutto im Monat 2026 → 2027 Deine Kosten im Monat 2026 → 2027 Mehrkosten im Jahr
Vollzeit, 40 Std. pro Woche 2.409,33 € → 2.530,67 € 2.922,52 € → 3.069,70 € 1.766 €
Teilzeit, 20 Std. pro Woche 1.204,67 € → 1.265,33 € 1.484,77 € → 1.573,46 € 1.064 €
Minijob, 43 Std. im Monat 597,70 € → 627,80 € 784,00 € → 851,74 € 813 €

Die Teilzeitkraft liegt mit rund 1.265 € im Übergangsbereich, dem Midijob zwischen 633,01 € und 2.000 €. Dort trägst du einen höheren Anteil als bei Vollzeit, in diesem Beispiel 2026 gut 23 % des Bruttolohns. 2027 steigt er auf gut 24 %, weil das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch die Midijob-Formel ändert.

Beim Minijobber stecken in den 813 € zwei Erhöhungen: 474 € kommen vom höheren Stundenlohn, 339 € von der höheren Pauschale zur Krankenversicherung. Mehr dazu im Abschnitt zum Minijob.

Zwei Beispielbetriebe durchgerechnet

Die Annahmen:

  • Vollzeit 40 Stunden pro Woche (173,33 Stunden im Monat), Teilzeit 20 Stunden (86,67 Stunden), Minijob 43 Stunden im Monat
  • Ungelernte Kräfte verdienen 2026 den Mindestlohn von 13,90 €, Koch und Fachkräfte 16,50 €
  • Szenario „Pflicht“: Angehoben wird nur, wer unter 14,60 € liegt
  • Szenario „Abstand“: Auch die Fachkräfte bekommen 70 Cent mehr, damit der Abstand zur ungelernten Kraft bleibt
  • Arbeitgeberanteile wie oben, Minijob-Abgaben 2027 mit der beschlossenen Pauschale zur Krankenversicherung von voraussichtlich 17,5 %
  • Teilzeit nach der Midijob-Formel (§ 20 SGB IV), 2027 mit dem neuen Faktor aus dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
  • Monatslohn mal 12, ohne Sonderzahlungen
Betrieb A: 8 Kräfte Betrieb B: 20 Kräfte
Besetzung 1 Koch Vollzeit, 1 Kraft Vollzeit, 2 Teilzeit, 4 Minijobber 3 Fachkräfte Vollzeit, 3 Kräfte Vollzeit, 4 Teilzeit, 10 Minijobber
Personalkosten 2026 149.967 € 395.451 €
Mehrkosten 2027, Szenario „Pflicht“ 7.146 € (+4,8 %) 17.684 € (+4,5 %)
Mehrkosten 2027, Szenario „Abstand“ 8.912 € (+5,9 %) 22.982 € (+5,8 %)

Ein Restaurant mit 20 Kräften, davon 10 Minijobber, zahlt 2027 zwischen 17.684 € und 22.982 € mehr für Personal.

Das Szenario „Abstand“ ist das ehrlichere. Wer der ungelernten Kraft 14,60 € zahlt und dem gelernten Koch weiter 16,50 €, schrumpft den Abstand von 2,60 € auf 1,90 €. Das merkt der Koch spätestens bei der ersten Abrechnung im Januar. Welche Personalkostenquote für deinen Betriebstyp gesund ist, steht in der Übersicht zu Personalkosten in der Gastronomie.

Was ändert sich beim Minijob 2027?

Die Minijob-Grenze steigt am 1. Januar 2027 von 603 € auf 633 € im Monat, weil sie an den Mindestlohn gekoppelt ist (14,60 € × 130 : 3, aufgerundet). Ein Minijobber kann damit weiter rund 43 Stunden im Monat arbeiten. Für dich als Arbeitgeber steigt zusätzlich der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung von 13 % auf voraussichtlich 17,5 %.

Schürzen der Aushilfen an Haken im Personaleingang, Minijob in der Gastronomie 2027

Auf das Jahr gerechnet liegt die Grenze 2027 bei 7.596 €. In höchstens zwei Kalendermonaten darf der Verdienst unvorhersehbar darüber liegen, 2027 mit höchstens 1.266 € im Monat, dem Doppelten der Grenze (§ 8 SGB IV).

Die zweite Änderung betrifft nur Minijobs. Für gewerbliche Minijobs zahlst du heute höchstens 31,17 % an die Minijob-Zentrale: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschsteuer und die Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeld. Ab 1. Januar 2027 richtet sich der Krankenversicherungsanteil nach dem allgemeinen Beitragssatz plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. So steht es im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026. Die Minijob-Zentrale rechnet mit 17,5 %, der genaue Wert hängt am Zusatzbeitrag, den das Gesundheitsministerium bis 1. November festlegt.

Ein Minijob zum Mindestlohn kostet den Arbeitgeber in der Gastronomie 2027 voraussichtlich 8,6 % mehr, obwohl der Mindestlohn nur um 5,04 % steigt.

Pro Euro Lohn zahlst du für einen Minijobber 2027 damit rund 36 Cent Abgaben inklusive der Umlagen U1 und U2, für die Teilzeitkraft aus dem Beispiel rund 24 Cent ohne diese Umlagen. Das betrifft die Branche breit: Am 30. Juni 2026 waren 951.078 Minijobberinnen und Minijobber im Gastgewerbe gemeldet, mehr als in jeder anderen Branche außer dem Handel.

Zwei weitere Erhöhungen sind geplant, aber nicht beschlossen:

  • Die Pauschsteuer soll ab 2027 von 2 % auf 5 % steigen (Regierungsentwurf vom 2. September 2026). Kommt sie, zahlst du je Minijobber weitere 226 € im Jahr, in Betrieb A 904 €, in Betrieb B 2.260 €.
  • Ein Referentenentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber für Minijobber 3,6 % Pflegeversicherung zahlen.

Was du jetzt prüfen solltest: Minijob-Verträge mit festem Monatsbetrag. Wer 603 € im Monat vereinbart hat, darf ab Januar höchstens 41,3 Stunden arbeiten, weil jede Stunde 14,60 € kosten muss. Hebst du den Betrag auf 633 € an, bleiben die rund 43 Stunden.

Gilt in der Gastronomie nicht ohnehin mehr als der Mindestlohn?

Einen eigenen Branchenmindestlohn für das Gastgewerbe gibt es nicht. Tariflöhne gelten, wenn du tarifgebunden bist oder der Tarif allgemeinverbindlich ist. Allgemeinverbindlich waren Gastro-Entgelttarife zuletzt nur in Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, beide sind gekündigt. In allen anderen Ländern ist ohne Tarifbindung der gesetzliche Mindestlohn die Untergrenze.

Geöffneter Aktenschrank mit Ordnern im Restaurantbüro: Tarifvertrag im Gastgewerbe prüfen
Land Entgelttarif allgemeinverbindlich? Einstieg ungelernte Kraft Stand
Schleswig-Holstein bis zur Kündigung ja 14,97 € (bei 169 Monatsstunden) ab 1. Mai 2025; Tarif gekündigt, Neuverhandlung seit Juli 2026
Rheinland-Pfalz bis zur Kündigung ja mindestens 5 % über dem jeweils geltenden Mindestlohn Entgelttarif vom 16.12.2021, allgemeinverbindlich ab 1. Dezember 2022; gekündigt zum 31. März 2025, Verhandlungen im März 2026 gescheitert
Nordrhein-Westfalen nein 14,40 €, ab 1. Januar 2027 14,77 € (Ungelernte in den ersten 12 Monaten) Abschluss gemeldet am 23.09.2026; übrige Gruppen +2,2 % ab 1. Oktober 2026, +2,6 % ab 1. Januar 2027
Baden-Württemberg nein 14,10 € seit April 2026, ab 1. Januar 2027 14,80 € (Gruppe 1A) Abschluss vom 12.01.2026

Ist der Mindestlohn in der Gastronomie 15 €? Nein. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2027 auch in der Gastronomie bei 14,60 €, höher liegen nur Tariflöhne. In Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein waren die Gastro-Entgelttarife bis zu ihrer Kündigung für fast alle Betriebe verbindlich: in Rheinland-Pfalz mindestens 5 % über dem Mindestlohn, in Schleswig-Holstein 14,97 € in der untersten Gruppe.

Nach dem Ablauf eines Tarifs gelten seine Regeln weiter, bis eine neue Abmachung sie ersetzt (§ 4 Abs. 5 Tarifvertragsgesetz). Was das für deine bestehenden und neuen Verträge heißt, klärst du mit Verband oder Lohnbüro.

Unabhängig davon greift ein Entgelttarif, wenn du Mitglied im DEHOGA-Landesverband mit Tarifbindung bist und deine Kraft in der Gewerkschaft NGG, oder wenn dein Arbeitsvertrag auf den Tarif verweist. Frag im Zweifel bei deinem Landesverband nach.

Auch ohne Tarif trifft dich die Erhöhung über den Abstand zwischen den Lohngruppen. Genau dafür steht oben das Szenario „Abstand“.

Was heißt der Mindestlohn 2027 für Kalkulation und Kartenpreise?

Die Mehrkosten verteilen sich auf deinen ganzen Umsatz. In den beiden Beispielbetrieben mit 33 % Personalkostenquote reichen 1,5 bis 2,0 % höhere Preise, um sie zu decken, wenn die Gästezahl gleich bleibt. Die Faustformel: Steigerung der Personalkosten mal Personalkostenquote. 5,04 % auf die ganze Karte wären zu viel.

Neue Speisekarten auf dem Tresen: Kartenpreise nach dem Mindestlohn 2027 neu kalkulieren

Die Umsatz-Annahmen: Betrieb A macht 450.000 € Nettoumsatz im Jahr, Betrieb B 1,2 Mio. €. Die Personalkostenquote liegt damit bei 33 %.

Betrieb A Betrieb B
Nettoumsatz (Annahme) 450.000 € 1.200.000 €
Nötige Preisanpassung, Szenario „Pflicht“ 1,6 % 1,5 %
Nötige Preisanpassung, Szenario „Abstand“ 2,0 % 1,9 %

Ein Restaurant mit 33 % Personalkostenquote und vielen Mindestlohnkräften braucht für den Mindestlohn 2027 rund 1,5 bis 2 % höhere Preise.

Die Rechnung für Betrieb A: 4,8 % mehr Personalkosten mal 33 % Personalkostenquote ergibt 1,6 %. Eine prozentuale Erhöhung wirkt netto und brutto gleich. Die Mehrwertsteuer, seit 1. Januar 2026 wieder 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke, ändert an dieser Prozentzahl nichts.

Drei Dinge dazu aus der Praxis:

  1. Verteil die Erhöhung nicht gleichmäßig. Wo du ansetzt, entscheidet der Deckungsbeitrag je Gericht. Wie du ihn berechnest, steht in der Anleitung zur Restaurant-Kalkulation.
  2. Die neue Karte muss am 1. Januar liegen. Jeder Monat mit alten Preisen kostet Betrieb A rund 600 bis 740 €.
  3. Erhöh in kleinen Schritten. Wie du Preise anhebst, ohne Gäste zu verlieren, steht im Beitrag zur Preiserhöhung im Restaurant.

Stunden streichen oder Umsatz pro Gast steigern?

Für Betrieb A entsprechen die Mehrkosten 40 Cent netto pro Gast oder 7,8 Stunden weniger Personal pro Woche. Die Stunden fehlen dann im Service, dort, wo der Umsatz entsteht. Der größere Hebel liegt beim Umsatz pro Gast: Ein um 2 € höherer Netto-Bon deckt die Mindestlohn-Erhöhung in Betrieb A rund drei- bis dreieinhalbmal.

Gedeckter Gastraum mit Dessertwagen vor dem Abendservice: Umsatz pro Gast steigern

Die Annahmen: Betrieb A hat einen Netto-Bon von 25 € und 60 Gäste am Tag, Betrieb B 28 € und 143 Gäste. Beide haben 300 Öffnungstage und 30 % Wareneinsatz.

Weg, die Mehrkosten zu decken Betrieb A (8 Kräfte) Betrieb B (20 Kräfte)
Preise rauf, gleiche Gästezahl 0,40 bis 0,50 € mehr je Gast 0,41 bis 0,54 € mehr je Gast
Zusatzverkauf bei 30 % Wareneinsatz 0,57 bis 0,71 € mehr je Gast 0,59 bis 0,77 € mehr je Gast
Stunden streichen (17,71 € je Stunde) 7,8 bis 9,7 Stunden weniger pro Woche 19,2 bis 25,0 Stunden weniger pro Woche

Zusatzverkauf braucht etwas mehr Umsatz als eine Preiserhöhung, weil auf jedes zusätzliche Getränk und jedes Dessert Wareneinsatz kommt. Von einem Euro Mehrumsatz bleiben bei 30 % Wareneinsatz 70 Cent.

7,8 Stunden sind eine ganze Schicht pro Woche. Streichst du sie am Abend, fehlt die Kraft, die nachschenkt, das Dessert anbietet und den Tisch für die zweite Runde frei macht. Die Ersparnis ist dann schnell wieder weg.

Hier greifen die 4 GastroInsider Wachstumsfaktoren: mehr neue Gäste, häufigere Besuche, ein höherer Pro-Kopf-Bon und eine längere Bindung. Für den Mindestlohn reicht einer davon:

  • Pro-Kopf-Bon: Steigt der Netto-Bon in Betrieb A um 2 €, bringt das bei 18.000 Gästen 36.000 € Mehrumsatz und nach Wareneinsatz 25.200 €. Das ist das 3,5-Fache der Mehrkosten im Szenario „Pflicht“ und das 2,8-Fache im Szenario „Abstand“.
  • Frequenz: 409 zusätzliche Gäste im Jahr, gut einer pro Öffnungstag, decken bei 25 € Bon und 30 % Wareneinsatz dieselben 7.146 €.

Wie die vier Faktoren zusammenwirken, steht im Leitfaden Gastronomie-Umsatz steigern. Fünf konkrete Methoden für den Bon findest du im Beitrag zum Durchschnittsbon im Restaurant.

Was musst du bis zum 1. Januar 2027 erledigen?

Heb alle Stundenlöhne unter 14,60 € an, auch bei Aushilfen und Minijobbern. Prüf Monatslöhne und Minijob-Verträge mit festem Betrag auf die Stunden, stell die Arbeitszeitaufzeichnung sicher und kalkulier deine Karte neu, bevor sie gedruckt wird. Die Beitragssätze 2027 deiner Krankenkassen gehst du mit dem Lohnbüro durch.

Klemmbrett mit Checkliste am Küchenpass: Aufgaben bis zum 1. Januar 2027
  1. Löhne: Jede Kraft unter 14,60 € je Stunde ab 1. Januar anheben.
  2. Monatslöhne: Bei festem Monatsgehalt Stunden mal 14,60 € nachrechnen. Eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden braucht mindestens 2.530,67 € brutto.
  3. Minijob-Verträge: Bei festen 603 € höchstens 41,3 Stunden im Monat, oder den Betrag auf 633 € anheben.
  4. Arbeitszeit aufzeichnen: Im Gastgewerbe Beginn, Ende und Dauer spätestens am siebten Tag danach notieren und zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Ein einfacher Stundenzettel reicht.
  5. Tarif prüfen: DEHOGA-Mitglied mit Tarifbindung oder Tarifverweis im Vertrag? Dann gilt der Tarif. Betrieb in Schleswig-Holstein oder Rheinland-Pfalz? Dann klär mit Verband oder Lohnbüro, wie weit die gekündigten Tariflöhne für deine Verträge nachwirken.
  6. Karte: neu kalkulieren und ab 1. Januar einsetzen.
  7. Lohnbüro: Zusatzbeitrag 2027 und die Umlagen deiner Kassen einpflegen lassen.

2025 prüfte der Zoll im Gastgewerbe 5.726 Arbeitgeber. Bußgeldverfahren, über alle geprüften Pflichten zusammen, leitete er in keiner Branche so viele ein wie hier: 13.593. Für Fehler bei der Aufzeichnung sieht das Gesetz Geldbußen von höchstens 50.000 € vor, für nicht gezahlten Mindestlohn höchstens 500.000 € (§ 21 MiLoG).

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Wie sich Mindestlohn, Tarif und Minijob-Regeln auf deine Verträge auswirken, klärst du im Einzelfall mit deinem Lohnbüro oder Steuerberater.

Häufig gestellte Fragen

Zählt Trinkgeld zum Mindestlohn?

Nein. Den Mindestlohn schuldet der Arbeitgeber (§ 1 MiLoG), das Trinkgeld zahlt der Gast. Die Gewerbeordnung legt fest, dass der regelmäßige Lohn nicht mit Verweis auf Trinkgeld entfallen kann (§ 107 Abs. 3 GewO). Du zahlst also 14,60 € je Stunde, egal wie viel Trinkgeld deine Servicekraft bekommt.

Zählt Trinkgeld zum Minijob-Verdienst?

Nein, wenn der Gast es freiwillig, zusätzlich zur Rechnung und direkt an die Kraft gibt. Dann ist es steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG), frei von Sozialabgaben und zählt laut Minijob-Zentrale nicht zur Grenze von 633 €. Ein fester Bedienungszuschlag auf der Rechnung zählt dagegen als steuer- und beitragspflichtiger Lohn.

Werden Minijobs 2027 abgeschafft?

Nein. Dazu gibt es bisher keinen Gesetzentwurf (Stand der Minijob-Zentrale: 8. September 2026). Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus der Minijobs abzuschaffen, mit Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler. Beschlossen ist dagegen, dass Minijobs ab 2027 für Arbeitgeber teurer werden, weil der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber 2027 arbeiten?

Zum Mindestlohn von 14,60 € sind es rund 43 Stunden im Monat, etwa 10 Stunden pro Woche (633 € geteilt durch 14,60 €). Zahlst du mehr als den Mindestlohn, sinkt die Stundenzahl. Bei 16 € je Stunde sind es rund 39,6 Stunden im Monat.

Ist der Mindestlohn brutto oder netto?

Brutto. Die 14,60 € sind der Stundenlohn vor Steuern und Sozialabgaben deiner Kraft. Deine Kosten als Arbeitgeber liegen darüber: Bei Vollzeit sind es 2027 mindestens 17,71 € je Stunde, weil du 21,30 % Sozialversicherung dazuzahlst, plus Umlagen und BGN-Beitrag.

Wann steigt der Mindestlohn das nächste Mal?

Die Mindestlohnkommission beschließt alle zwei Jahre (§ 9 MiLoG). Die letzten Beschlüsse fielen im Juni 2023 und im Juni 2025, der nächste für die Zeit ab 2028 ist voraussichtlich im Juni 2027 fällig. Bis Ende 2027 bleibt es bei 14,60 €.

Fazit: Die Rechnung hat drei Teile

  • Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Mit Arbeitgeberanteilen kostet dich die Stunde einer Vollzeitkraft mindestens 17,71 €.
  • Minijobs werden 2027 zweimal teurer, über den Stundenlohn und über die Pauschale zur Krankenversicherung.
  • Ein Betrieb mit 8 Kräften zahlt 7.100 bis 8.900 € mehr im Jahr, einer mit 20 Kräften 17.700 bis 23.000 €.
  • 1,5 bis 2 % höhere Preise oder 40 bis 50 Cent mehr pro Gast decken das.
  • Mehr Umsatz pro Gast bringt mehr als gestrichene Stunden: 2 € mehr Bon zahlen die Erhöhung rund drei- bis dreieinhalbmal.

Welche Hebel beim Umsatz pro Gast in der Praxis funktionieren, steht jede Woche im GastroInsider-Newsletter. Über 14.500 Gastronomen sind eingetragen.

Quellen

Alle abgerufen am 24.09.2026.

Kostenlos · 15 Minuten

Wo steht dein Restaurant? Mach den V.O.L.L.-Check.

Finde in 15 Minuten heraus, an welcher Stelle dein Restaurant am meisten Umsatz liegen lässt – mit dem V.O.L.L.-System aus 950+ Betrieben.

Kosten & GewinnGastronomie MarketingRestaurant Tipps

Verwandte Artikel

Hat dir dieser Artikel geholfen?

Jede Woche eine umsetzbare Strategie direkt in dein Postfach. 14.500+ Gastronomen sind schon dabei.

Mit der Anmeldung stimmst du der Verarbeitung deiner Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung zu. Der Versand erfolgt über Brevo (EU). Du kannst dich jederzeit abmelden.

Kostenlos · Jederzeit kündbar · DSGVO-konform